Das Gerichtsverfahren Weider gegen Mölzer | Body-Xtreme 

Sonntag, 03 10 2010

Das Gerichtsverfahren Weider gegen Mölzer

Wir waren live vor Ort im Landgericht Hamburg

Am vergangenen Donnerstag fand am Landgericht Hamburg die Verhandlung im Verfahren der Weider Germany GmbH gegen Udo Mölzer ( Aktenzeichen 327 O 438/10 ) statt.
Wir waren vor Ort und schildern Euch unser Verfahrensprotokoll

Der Sachverhalt

Zunächst ließ die Vorsitzende Richterin die Anwesenheit klären. Für die Parteien waren lediglich deren Anwälte vor Ort. Danach ließ das Gericht folgenden Bericht vortragen:

Gestritten wird über zwei Werbeplakate der Firma Weider, die auf der Website von Udo Mölzer abrufbar waren.

Sodann wird vom Berichterstatter ein Abdruck eines Plakates ins Publikum gehalten, auf welchem das Weider Logo, an dem die Firma die Markenrechte hält, zu sehen ist, ein Weider Produkt sowie ein Foto von IFBB Profi Markus Becht aufgenommen durch Udo Mölzer.

Udo Mölzer schrieb vor der Veröffentlichung der Poster eine Mitarbeiterin von Weider an, Frau M., und fragte an, ob er zwei Werbeposter als Referenz für seine Arbeit als Fotograf für Weider auf seiner Website veröffentlichen dürfte.
Frau M. sandte Udo Mölzer daraufhin zwei Bilddateien mit denn Plakaten.

Die Firma Weider schickte daraufhin über deren Rechtsanwalt im Juni eine Abmahnung. Udo Mölzer erhielt diese Abmahnung per Gerichtsvollzieher, meldete sich daraufhin jedoch nicht, sondern schnitt lediglich das Weider-Logo aus den Bilddateien.

Daraufhin ließ die Firma Weider zum 09.07.2010 eine sog. einstweilige Verfügung bei Gericht erlassen, die es ab dem Tag der Zustellung Udo Mölzer verbat, weiterhin die Plakate zu veröffentlichen.
Im Falle der Zuwiderhandlung droht ein Ordnunsgeld - oder sogar Haft!

Eine Besonderheit: Im einstweiligen Verfügungsverfügungsverfahren soll eine schnelle, vorläufige Entscheidung ergehen. Deshalb hört das Gericht vorab in der Regel nur eine Partei - den Antragssteller.
Der Antragsgegner kann seiner Version der Geschichte dann erst in einem Widerspruchsverfahren - wie hier - überhaupt erst vorbringen.

Die Verhandlung

Der Rechtsanwalt von Herrn Mölzer monierte zunächst die Zuständigkeit der Kammer, da kein Markenrecht verletzt sei. Udo Mölzer präsentiert sich auf seiner Website als professioneller Berufsfotograf - die Firma Weider wiederum verkauft Nahrungsergänzungsmittel. Hier liege keine Konkurrenzsituation vor.

Der Rechtsanwalt der Firma Weider trat dem entgegen mit der Auffassung, das Markenrecht sei hier einschlägig, da im Bodybuilding die Übergänge fließend seien "...zwischen Leuten, die fotografieren und - weil sie immer in den Studios sind - Pillen verkaufen..."

Weiter erklärt er, dass Frau M. bei der Firma Weider überhaupt nicht befugt war, das entsprechende Einverständnis zur Freigabe der Plakate zu erteilen.

"...Herr Mölzer kennt das Procedere bei Weider seit Jahren...", erklärt er und verweist darauf, dass Frau M. lediglich eine Assitentin sei und nicht entscheidungsbefugt.

Dem hält der Rechtsanwalt von Udo Mölzer eine Reihe von Emails von Frau M. an Herrn Mölzer entgegen. In keiner der Emails ist Frau M. als "Assistent" deklariert, sagte er.

Er trägt außerdem vor: "Herr Mölzer forderte ein noch ausstehendes Honorar von Weider ein - und auf die Rechnung kam dann die Abmahnung!"

Da das Gericht die Emails rund um die Assistentin vorher noch nicht hinreichend zur Kenntnis nehmen konnte, wird die Entscheidungsfindung vertagt und der neue Sachverhalt vom Gericht genauer untersucht werden.
Die Kammer äußert jedoch erste Zweifel, ob die von Weider erwirkte Verfügung tatsächlich aufrecht erhalten wird.

Die Rechtsanwälte erklärten, dass man sich ggf. auf der Grundlage des Urheberrechts streiten könne. Die Vorsitzende Richterin schob diesem Vorhaben jedoch prompt einen Riegel vor, da "dringlichkeitsschädlich" und deshalb nicht mehr im hier vorliegenden Eilverfahren zu verhandeln.

Der Verschlag des Gerichts

Das Gericht schlägt den Parteien einen sogenannten Vergleich vor, um den Rechtsstreit zu erledigen.
  1. Udo Mölzer erkennt die einstweilige Verfügung an
  2. Weider übernimmt 70% der Verfahrenskosten, Udo Mölzer 30%
  3. Die Parteien einigen sich über einen Streitwert von 25000 Euro für das Erlassverfahren und 12500 Euro für das Widerspruchsverfahren

Die Entscheidung

Die Parteien haben bis zum 14.10.2010 Zeit, dem Vorschlag des Gerichts anzunehmen.
Dazu müssen beide Parteien zustimmen.
Sollte es keine Einigung geben, wird das Gericht ein Urteil am 28.10.2010 verkünden.


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